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Paritätischer legt Stellungnahme zum aktuellen BAföG-Gesetzesentwurf (29. BAföGÄndG) vor

Anlässlich der Einladung des Paritätischen Gesamtverbands zur öffentlichen Anhörung am 05. Juni 2024 im Bundestag zum Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG), reicht der Paritätische eine Stellungnahme ein.

Mit dem 29. BAföGÄndG soll die von der Bundesregierung angekündigte BAföG-Reform, nach bereits eingetretenen Veränderungen in 27. und 28. BAföGÄndG, nun vervollständigt werden. Zwar begrüßt der Paritätische eine Reihe der geplanten Maßnahmen, wie insbesondere die Studienstarthilfe, aber auch die Freibetragsanhebung und Anpassung von Sozialpauschalen, allerdings bleibt in der Gesamtbetrachtung die angekündigte BAföG-Reform deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück. Im Zentrum der Paritätischen Kritik steht ein nicht existenzsichernder Grundbedarf, der neben der systematischen Unterdeckung nicht einmal Kaufkraftverluste aufgrund der Inflation auffängt. Mit dem 29. BAföGÄndG werden die Bedarfssätze von 2022 (452 €) eingefroren und liegen mehr als 100 Euro unterhalb der Grundsicherungsleistungen im Bürgergeld. Eine solche Verschärfung der Existenzlücke im BAföG durch die geplante Nullrunde ist nicht hinnehmbar. Neben dem Grundbedarf wird auch die Wohnkostenpauschale realitätsfern bemessen. Der Höchstbetrag von 350 Euro spiegelt in keiner Weise die Entwicklungen bei Mieten und Mietnebenkosten wieder, die gerade auch in Universitätsstädten stattgefunden haben. So sind Studierende aus Familien mit geringen Einkommen zur Annahme unwürdiger Mietangebote gezwungen oder müssen ihren ohnehin schon nicht existenzsichernden Grundbedarf zusätzlich für den Kostenfaktor Wohnen verwenden.

Trotz der anhaltenden Kritik an der fehlenden Automatisierung bei der Anpassung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Sozialpauschalen im BAföG, müssen nach aktuellem Gesetzesentwurf weiterhin regelmäßig Änderungsgesetze implementiert werden. Demgegenüber ist eine automatisierte Verstetigung dringend notwendig, um das BAföG an maßgeblichen Entwicklungen wie der Lohnentwicklung systematisch zu orientieren und Studierenden Planungssicherheit zu bieten.

Darüber hinaus fordert der Paritätische die Bundesregierung mit der Stellungnahme auf, die geplanten Haushaltsmittel und Vorhaben im Koalitionsvertrag mit Blick auf die BAföG-Reform vollumfänglich umzusetzen und von der Erhöhung des Darlehensanteils abzusehen. Damit käme die Bundesregierung der im Koalitionsvertrag versprochenen Absenkung nach, anstatt ihr Gegenteil - eine Erhöhung - auf den Weg zu bringen. Verschuldungsängste bei denjenigen Studierenden zu schüren, die am meisten von einer BAföG-Förderung profitieren sollen, geht am Ziel der Förderung von Bildungs- und Chancengleichheit massiv vorbei.