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Paritätische Kurzexpertise belegt hohe Armutsbetroffenheit von Studierenden und eine hohe Wohnkostenüberlastung

Anlässlich der Einladung des Paritätischen Gesamtverbands zur öffentlichen Anhörung am 5. Juni 2024 im Bundestag zum Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG), legt die Paritätische Forschungsstelle eine Kurzexpertise mit aktuellen empirischen Befunden zur finanziellen Situation Studierender vor.

 

Auf Basis aktueller Daten vom Statistischen Bundesamt kommt die Paritätische Forschungsstelle zu einem dramatischen Befund: Im Jahr 2023 sind rund 36 Prozent aller Studierenden in Deutschland von Armut betroffen, von den allein- oder in WGs lebenden Studierenden sind sogar vier von fünf Studierende arm (80,2 Prozent). Zudem können 58 Prozent unerwartete größere Ausgaben nicht bewerkstelligen, dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein neuer Laptop angeschafft werden muss oder eine hohe Heizkostennachzahlung eintrifft. Vor diesem Hintergrund wird die geplante Nullrunde beim BAföG kritisiert. Der Grundbedarf von 2022 in Höhe von 452 Euro soll trotz Inflation und eingetretenen Kaufkraftverlusten 100 Euro unterhalb der Grundsicherung im Bürgergeld liegen. Demgegenüber fordern die Autor*innen der Expertise eine deutliche Anpassung des Grundbedarfs auf eine existenzsichernde Höhe. 

Die Kurzexpertise gelangt darüber hinaus zu dem Befund, dass 60 Prozent der allein oder in Wohngemeinschaft lebenden Studierenden mit den Wohnkosten überlastet sind, d. h. sie müssen mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Gesamteinkommens für Wohnkosten ausgeben. Von dieser finanziellen Überbelastung sind insgesamt ein Viertel aller Studierenden betroffen. Damit weisen Studierende im Vergleich zur Gesamtbevölkerung (13 Prozent) eine deutlich höhere Wohnkostenüberbelastung auf. Vor diesem Hintergrund bewertet der Paritätische ebenfalls die im 29. BAföGÄndG geplante Festsetzung der Wohnkostenpauschale von maximal 360 Euro für realitätsfern und nicht auskömmlich.

Die empirischen Ergebnisse belegen die prekäre Lebenssituation von Studierenden. Ein BAföG, das weder den tatsächlichen Grundbedarf bzw. das Existenzminimum von Studierenden sichert, noch realitätskonforme Wohnkosten abbildet, setzt Studierende aus Familien mit geringem Einkommen hohem Stress, finanzieller Unsicherheit, Entbehrungen sowie einem Mangel an Teilhabe aus.  Nachbesserungen am aktuellen Gesetzesentwurf sind deshalb dringend geboten.