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Foto eines Rettungswagens der mit hoher Geschwindigkeit und Blaulicht durch eine Straße fährt.
IOeTEch/Unsplash

Notfallreform - Stellungnahme des Forums Rettungswesen und Katastrophenschutz im Paritätischen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den lange erwarteten "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung" (NotfallGesetz - NotfallG) in die Verbändebeteiligung gegeben. Die erklärten Ziele des Gesetzesvorhabens sind eine stärkere Vernetzung und Kooperation der Notfallversorgungsbereiche und eine bessere Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene. Die angekündigte Verankerung des Rettungsdienstes im SGB V wird im Entwurf vollständig ausgeklammert und soll ggf. im parlamentarischen Verfahren erneut diskutiert werden.

Deutschland verfügt über ein relativ gut ausgebautes, mehrschichtiges Notfallversorgungssystem (ärztlicher Bereitschaftsdienst, klinische Notaufnahmen, Rettungsdienst). Diese drei Versorgungsbereiche sind jedoch mit Blick auf deren Planung und Finanzierung sowie die Organisation der Leistungserbringung unterschiedlich geregelt und wenig bis gar nicht miteinander vernetzt. Es fehlen gemeinsame, übergreifende Planungs- und Koordinationsmechanismen. Stattdessen sind die Strukturen, Prozesse und Zuständigkeiten stark kommunalisiert. An den Schnittstellen der Versorgungsbereiche kommt es oftmals zu Fehlanreizen und Parallelstrukturen.

Zudem werden insbesondere die Notaufnahmen und Rettungsdienste aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten zur effizienten und sachgerechten Patient*innensteuerung über ihre Ressourcen und Belastungsgrenzen hinweg beansprucht, oftmals ohne das Vorliegen eilbedürftiger medizinischer Notfälle. Das stellt sowohl Patient*innen als auch Leistungserbringer und Fachkräfte vor erhebliche Probleme, die dringend gelöst werden müssen.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Notfallversorgung zu reformieren. Durch sektorenübergreifende Dispositions- und Versorgungsstrukturen soll eine bedarfsgerechtere Steuerung und Behandlung von Patient*innen erreicht werden. Zudem soll die rettungsdienstliche Notfallversorgung als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V anerkannt werden.

Das Forum Rettungswesen und Katastrophenschutz im Paritätischen begrüßt vor diesem Hintergrund die Stoßrichtung des vorliegenden Referentenentwurfs. Die angekündigte Reform des Rettungsdienstes bleibt darin jedoch vollständig unberücksichtigt. Hier besteht dringender Ergänzungsbedarf noch vor der Kabinettsbefassung, die nach derzeitigem Stand am 17. Juli 2024 erfolgen soll.

Die vollständige Stellungnahme ist der Fachinformation als Anlage beigefügt.