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Titelbild der Broschüre

Fachkräfteeinwanderungs- gesetz 2.0: Die neuen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums oder der Ausbildung

Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration

 

Mit Blick auf einen bestehenden und in den kommenden Jahren voraussichtlich stark zunehmenden Mangel an Arbeitskräften, ist das Thema der Fachkräfteeinwanderung zu einem zentralen politischen Anliegen geworden. Bereits in den vergangenen Jahren gab es diverse gesetzliche Neuregelungen, die darauf abzielten, die Erwerbsmigration nach Deutschland zu erhöhen. In der Praxis zeigten sich jedoch weiterhin zahlreiche Hürden, denen mit den aktuellen Novellierungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes begegnet werden soll.

Sowohl für viele Fachkräfte und Auszubildende, als auch für geringqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten wird es künftig einfacher werden, einen Aufenthaltstitel zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken zu erhalten. Gleichzeitig sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sehr komplex und zum Teil in ihrer Anwendung – unter anderem durch Stichtagsregelungen – weiterhin begrenzt.
Bereits jetzt verzeichnen die Kolleg*innen in der Migrations- und Flüchtlingsberatung eine starke Zunahme von Anfragen zum Thema Fachkräftemigration. Dies betrifft zum einen Fragen nach den Möglichkeiten eines Spurwechsels aus dem Asylverfahren oder einem geduldeten Aufenthalt in den Aufenthalt für Erwerbszwecke. Zum anderen wenden sich aber auch Menschen an die Beratungsstellen, die selbst noch im Ausland leben oder sich zum Beispiel für Besuchszwecke in Deutschland aufhalten.

Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir daher einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, der Ausbildung und des Studiums geben. Ziel ist es, Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Änderungen zu verdeutlichen und Beratungskräften eine möglichst praxisnahe Unterstützung im Beratungsalltag zu bieten.

Autor der Broschüre ist Claudius Voigt, „Projekt Q – Qualifizierung der Flüchtlingsberatung“ der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA), bei dem wir uns herzlich für diese umfassende und verständliche Darstellung der komplexen Gesetzeslage bedanken.