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Blätter der Cannanis-Pflanze

Bundestag beschließt Cannabisänderungsgesetz und THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Der Bundestag hat am 6. Juni 2024 den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes" verabschiedet.

Der Gesundheitsausschuss hatte den Entwurf zu Konsumcannabisgesetz und Medizinal-Cannabisgesetz in den Beratungen noch an einem Punkt geändert. Das Verbot der Bündelung verschiedener Tätigkeiten bei Angestellten in Anbauvereinigungen wurde gestrichen. Demnach dürfen die Cannabisclubs bezahlte Beschäftigte mit verschiedenen Tätigkeiten beauftragen, die nicht unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau oder der Weitergabe von Cannabis verbunden sind. Das soll den Organisationsaufwand geringer halten.


Das Änderungsgesetz dient der Umsetzung einer Protokollerklärung, die die Bundesregierung in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 bei der Beratung des Cannabisgesetzes abgegeben hat. Damit soll den Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung getragen werden. Mit dem Gesetzentwurf sollen die im Konsumcannabisgesetz vorgesehene Evaluation erweitert und die Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder flexibilisiert werden. Außerdem sollen die Länder einen Handlungsspielraum beim Umgang mit Großanbauflächen erhalten. Ein Entschließungsantrag der Gruppe Die Linke zum Gesetzentwurf wurde abgelehnt, ihm stimmten nur die Antragsteller zu.


Ebenfalls vom Bundestag  beschlossen wurde der Koalitionsentwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, mit dem ein Cannabis-Grenzwert von 3.5 ng/ml im Straßenverkehrsrecht erstmalig festgeschrieben wird. Der beschlossene Gesetzentwurf regelt darüber hinaus ein Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer. In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabisverbot - der Grenzwert von  3,5 ng/ml greift hier nicht. Die Bußgeldkatalog-Verordnung sieht bei erstmaliger Überschreitung der 3,5 ng/ml  Grenze  nachfolgende Regelungen analog der Überschreitung der 0,5 Promille Grenze Blutalkoholkonzentration vor: 500 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot. Bei einer wiederholten Überschreitung (1 Eintrag liegt vor)  erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 € und 3 Monate Fahrverbot.  Abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr“.

 

Bild von Jeff W auf Unsplash.