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Bundeskabinett wendet Nullrunde im BAföG doch noch ab und sieht leichte Erhöhungen beim Grundbedarf und der Wohnkostenpauschale vor

Nach deutlicher Kritik von Opposition und Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung der Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) hat das Bundeskabinett Änderungen beschlossen, die nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Durch die nun vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen sollen neben den Freibetragsgrenzen (Anstieg um 5,25 Prozent) auch Grundbedarfsätze und die Wohnkostenpauschale angehoben werden. Der Grundbedarf soll um 5 Prozent stiegen, von derzeit 452 Euro auf 475 Euro. Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schüler*innen soll um 20 Euro steigen, von derzeit 360 Euro auf 380 Euro. Von der ursprünglich geplanten Erhöhung des zurückzuzahlenden Darlehensanteils hat die Bundesregierung nun abgesehen.

Die Änderungen des BAföG sollen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Abseits der kurzfristig erfolgten Änderungen sieht das 29. BAföGÄndG u. a. folgende Maßnahmen vor:

  • Einführung einer Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro (Zuschuss) für Studierende mit bestimmten Sozialleistungsansprüchen.
  • Einführung eines sogenannten Flexibilitätssemester, das allen Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten.
  • Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird
  • Ein Fachrichtungswechsel kann künftig ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch auch noch etwas später im Studium vorgenommen werden.

Der Paritätische fordert demgegenüber in seiner Stellungnahme eine deutlich höhere Anpassung der BAföG-Sätze, wie insbesondere die existenzsichernde Ausgestaltung des Grundbedarfs, eine realitätskonforme Bestimmung und Anhebung der Wohnkostenpauschale sowie die automatisierte Anpassung der BAföG-Elemente an die aktuelle Lohn- und Preisentwicklung.