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Regelbedarfe 2021. Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung

Die Paritätische Forschungsstelle hat Alternativberechnungen zum Regelbedarf in der Grundsicherung vorgelegt. Mit einem Hartz IV Regelsatz für Erwachsene in Höhe von 644 Euro wäre auch aus wissenschaftlicher Sicht die Einkommensarmut faktisch abgeschafft.

Wie der Expertise der Paritätischen Forschungsstelle im Einzelnen zu entnehmen ist, richtet sich die Kritik an den Berechnungen der Bundesregierung vor allem gegen

  • den sachlich unbegründeten, willkürlichen Wechsel der Referenzgruppe zur Berechnung der Regelsätze,
  • den Verzicht auf die Ausklammerung leistungsberechtigter Personen aus der Referenzgruppe, die ihre Ansprüche nicht geltend machen („verdeckte Arme“)
  • die methodisch unzulässige Streichung von zahlreichen Ausgabenpositionen in der Referenzgruppe, insbesondere die Streichung oder Kürzung zahlreicher Ausgaben im Zusammenhang mit der sozialen Teilhabe.

Die Paritätische Forschungsstelle rechnet in der vorliegenden Expertise die umstrittenen und auch bereits von anderen Sozialverbänden und den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/ Die Grünen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und schlägt eine neue Struktur des Regelbedarfes in der Grundsicherung vor: so genannte „weiße Ware“ (Kühlschrank, Waschmaschine etc.) und Strom werden nicht mehr im Regelsatz pauschaliert erfasst, sondern als einmalige Leistung bzw. als Bestandteil der Kosten der Unterkunft gewährt.

Die Pressemeldung anlässlich der Veröffentlichung der Expertise findet sich hier: www.der-paritaetische.de/presse/armut-abschaffen-paritaetischer-berechnet-armutsfesten-hartz-iv-regelsatz/